Infrarotheizungen sind effizient und sparsam im Energieverbrauch. Ihre Wirtschaftlichkeit ist gut erforscht und belegt. Bei sachgemäßer Raumtemperaturregelung (Ökodesign-Richtlinie) sind sie besonders sparsam. Die Einbindung erneuerbarer Energien, sei es durch Netzbezug oder Eigenerzeugung, steigert die Effizienz zusätzlich. Infrarotheizungen eignen sich als Zusatz- oder Einzellösung in einzelnen Räumen sowie als Vollheizung in Werkstätten, Garagen oder anderen Nebengebäuden.

An die Beheizung von Werkstätten und Garagen werden andere Anforderungen gestellt als an die Beheizung von Wohnräumen. Um das Einfrieren wasserführender Leitungen zu verhindern, müssen diese Räume im Winter frostfrei gehalten werden. Da Werkstätten, Garagen oder andere Nebengebäude oft nach Bedarf genutzt werden, ist eine Heizung erforderlich, die schnell die gewünschte Temperatur erreicht. Spezielle Infrarot-Heizungen, so genannte Dunkelstrahler, erfüllen diese Anforderungen und vermeiden störendes Restrotlicht.

Im gewerblichen Bereich müssen ggf. Voraussetzungen geschaffen bzw. gesetzliche Vorgaben wie z.B. Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden, insbesondere wenn mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben gearbeitet wird oder empfindliche Materialien gelagert werden.

Für eine effektive Vorbereitung und Planung der Infrarotheizung sind bauseitige Informationen wie Nutzungsart, Baupläne, Grundrisszeichnungen und eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erforderlich. Auch Fotos vom Innenraum der Werkstatt und Angaben zum Aufenthaltsbereich sind hilfreich, um ggf. eine gezielte Primärbeheizung in diesem Bereich zu ermöglichen. Sollten keine Unterlagen vorhanden sein, bieten wir im Rahmen unseres Service entsprechende Alternativen an.