Die Anforderungen an Industrie- und Hallenheizungen ergeben sich aus der Art der Nutzung und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Ökodesign-Richtlinie dem GEG, Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsstättenverordnung. Die Heizungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher sein. Infrarotstrahler sind in der Regel bis zu einer Deckenhöhe von 10 m wirksam. Sie ermöglichen eine Grundtemperatur, eine Arbeitstemperatur in Arbeitshöhe und eine Teilbeheizung des Arbeitsbereiches bzw. des Arbeitsplatzes. So können verschiedene Temperaturzonen für unterschiedliche Arbeitsanforderungen geschaffen werden.

Ein Beispiel ist eine Halle mit drei nicht räumlich getrennten Nutzungsbereichen. Der Lagerbereich benötigt lediglich eine frostfreie Temperatur, der Arbeits- bzw. Montagebereich benötigt Temperaturen zwischen 12 und 20 °C und der Maschinenbereich hat je nach eingesetzter Technik und Art der Arbeit unterschiedliche Temperaturanforderungen.

Für eine effektive Vorbereitung und Planung der Industrie- und Hallenheizung sind Baupläne, Grundrisse und Fotos hilfreich. Auch Kundenbeschreibungen über die Nutzung der Räume oder des Gebäudes unterstützen die Beurteilung. Sollten keine Unterlagen vorhanden sein, bieten wir im Rahmen unserer Dienstleistung auch Alternativlösungen an.